
Zur Qualitätssicherung bei der Erstermittlung von Pfandclearingdaten hat die DPG Zertifizierungskriterien definiert, die den sicheren Umgang mit pfandhaltigen Gebinden von der Warenrücknahme bis zur Verwertung sowie die korrekte Ermittlung von Pfandclearingdaten gewährleisten sollen. Die Zertifizierung von Rücknahmeautomaten nach den DPG-Anforderungen gliedert sich in vier Phasen auf:
Phase 1: Typzulassung bei der DPG
Phase 2: Erstzertifizierung
Phase 3: Erste Wiederholungszertifizierung
Phase 4: Nachfolgende Wiederholungszertifizierungen
In allen Phasen ist jeweils flankierend eine IT-Prüfung durchzuführen – gemäß den IT-Anforderungen und der IT-Prüfliste der DPG GmbH. Dies wird durch unseren Partner – die Firma TÜV-IT – durchgeführt.
Wichtigster Bestandteil jeder Phase ist die Automatik-Mechanik-Prüfung mit einem Lesbarkeitstest, der vor Ort entweder an einem Referenzautomaten (für Typzulassungen) oder an einer bestimmten Anzahl von Automaten in den Verkaufsfilialen durchgeführt wird.
Das Vor-Ort-Audit wird anhand von Arbeitslisten durchgeführt, in denen alle von der DPG vorgegebenen Kriterien in prüffähiger Form abgebildet werden. Diese Arbeitslisten bilden die Grundlage der Dokumentation der Prüfung.
Dauer und Aufwand können je nach Zertifizierungsphase sehr unterschiedlich sein. Wichtige Faktoren bei der Zertifizierung der Rücknahmeautomaten sind z. B. bei der Typzulassung die Anzahl der Automatentypen und bei allen folgenden Phasen die Anzahl und die Lage der zu prüfenden Standorte. In jedem Fall wird unser Angebot Ihre individuellen Besonderheiten berücksichtigen.
Die von der DPG vorgegebene Gültigkeitsdauer der Zertifikate liegt für die
Typzulassung bei 6 Monaten; alle weiteren Zertifikate sind maximal 18 Monate gültig, unter der Voraussetzung, dass alle 12 Monate eine erneute Wiederholungszertifizierung nach den jeweils gültigen DPG-Kriterien erfolgt.
Änderungen an den Automaten (Hard- und Software) müssen jeweils durch die Zertifizierungsgesellschaften bewertet werden. Handelt es sich um wesentliche Änderungen, sind erneute Typzulassungen erforderlich. Bei unwesentlichen Änderungen ist in der Regel eine Herstellererklärung (zumindest für Software-Änderungen) ausreichend.
Dr. Martina Kerkhoff
Telefon +49 541 77080-16
martina.kerkhoff(at)cyclos.de
Anja Luh
Telefon +49 541 77080-24
anja.luh(at)cyclos.de
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