Die Verpackungsverordnung verlangt in § 6 für alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland die Lizenzierung der entsprechenden Verpackungen bei einem Dualen System. Der Vertrieb von nicht, oder nicht ordnungsgemäß lizenzierten Verpackungen ist mit einer Ordnungswidrigkeit belegt.
Über die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten ist jährlich eine Vollständigkeitserklärung (abhängig von Mengenschwellen) abzugeben, diese ist von einem legitimierten Prüfer zu bestätigen.
Um diese Verpflichtungen vollständig und somit rechtskonform, transparent und testierfähig zu erfüllen, bietet die cyclos GmbH die Dienstleistung der Verwiegung von Verkaufsverpackungen und die Erstellung eines Messprotokolls an.
Die Verwiegung erfolgt im Hinblick auf die Lizenzierung gem. Verpackungsverordnung (VerpackV). Die Zuordnung von Materialgruppen erfolgt anhand der Lizenzierungsregeln des jeweiligen Dualen Systems, weiterhin wird das Gewicht gem. VerpackV ermittelt. Die Dokumentation erfolgt im Rahmen eines Messprotokolls.
Die Rahmenbedingungen für diese Sachverständigenleistungen ergeben sich sowohl aus dem Sachverständigenrecht als auch aus den spezifischen Vorgaben der Verpackungsverordnung. Daraus ergibt sich, dass mindestens folgende Prozessschritte abgedeckt werden müssen:
1. Eingangsregistrierung mit Eingangsprotokoll 2. Überprüfung der Vollständigkeit (Stichprobe, Bestandteile der Verpackung) 3. Ggf. Kontaktaufnahme mit dem Kunden hinsichtlich möglicher Nachlieferungen, Klärung von Fragen 4. Vorbereiten der Verpackung für die Verwiegung (u. a. fotografische Dokumentation) 5. Verwiegung (ggf. zweifach gem. Lizenzierungsvorgaben und Vorgaben der VerpackV) 6. Erstellung des Messprotokolls 7. Versendung des Messprotokolls 8. Ggf. Klärung von Unklarheiten 9. Archivierung der Unterlagen 10. Entsorgung der Verpackungen
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir ein entsprechendes Angebot oder Konzept für Ihre individuelle Situation erarbeiten können.
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