Umweltzeichen wie z. B. der „Blaue Engel" basieren auf konkreten Anforderungen, die die zu kennzeichnenden Produkte erfüllen müssen. Dies kann z. B. der Gehalt an Altstoffen sein. Wir führen für Sie die vorgeschriebenen Prüfungen durch und bescheinigen die Ergebnisse.
Für Produkte aus Kunststoffen muss nach der Vergabegrundlage für Umweltzeichen der Rezyklatanteil in den Fertigerzeugnissen mindestens 80 % der eingesetzten Kunststoffe betragen.
Kunststoffrezyklate im Sinne dieser Vergabegrundlage sind Mahlgüter, Folienschnitzel, Granulate oder Agglomerate, die aus bereits gebrauchten Produkten gewonnen wurden.Der Antragsteller führt Aufzeichnungen über die Herkunft der verwendeten Kunststoffabfälle und benennt die qualitative und quantitative Zusammensetzung des Produkts, d. h. die Anteile von Kunststoffrezyklaten, Neuware und eventuell verwendeter Zusatzstoffe (Additive). Diese Aufzeichnungen sind durch eine unabhängige fachkundige Stelle zu prüfen und gemäß Anlage 3 zum Vertrag nach RAL-UZ 30a zu bestätigen. Die einmal jährlich einzureichende Bestätigung ist bis zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres vorzulegen.
Quelle: RAL-UZ 30a Ausgabe Februar 2008
Einen Vortrag zu den Vergabekriterien für den Einsatz von Recycling-Kunststoffen finden Sie hier (Auszug aus dem cyclos Info-Feuerwerk 2011)
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