
Die Verpackungsverordnung (VerpackV) verlangt in § 6 für alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland die Lizenzierung der entsprechenden Verpackungen bei einem Dualen System. Der Vertrieb von nicht, oder nicht regelkonform lizenzierten Verpackungen, ist mit einer Ordnungswidrigkeit belegt.
Über die pflichtgemäße Erfüllung dieser Auflagen ist jährlich eine Vollständigkeitserklärung (abhängig von Mengenschwellen) abzugeben. Diese ist von einem legitimierten Prüfer zu bestätigen.
Um diese Verpflichtungen vollständig und somit rechtskonform, transparent und testierfähig zu erfüllen, bieten wir Ihnen die Dienstleistung der Verwiegung von Verkaufsverpackungen und die Erstellung eines Messprotokolls an.
Die Verwiegung erfolgt im Hinblick auf die Lizenzierung gem. Verpackungsverordnung. Die Zuordnung von Materialgruppen erfolgt anhand der Lizenzierungsregeln des jeweiligen Dualen Systems, weiterhin wird das Gewicht gem. VerpackV ermittelt. Die Dokumentation erfolgt im Rahmen eines Messprotokolls.
Die Rahmenbedingungen für diese Sachverständigenleistungen ergeben sich sowohl aus dem Sachverständigenrecht als auch aus den spezifischen Vorgaben der Verpackungsverordnung. Daher müssen mindestens folgende Prozessschritte abgedeckt werden:
Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot oder erarbeiten mit Ihnen ein Konzept für Ihre individuelle Situation.
Zurzeit wird an einer Norm gearbeitet, um Regeln zur Genauigkeit der Ermittlung und Angabe in Verkehr gebrachter Verpackungsmassen zu erstellen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Verpackungen unter einheitlichen Bedingungen verwogen werden.
Den aktuellen Stand zum Normungsverfahren finden Sie hier zum download (Auszug aus dem cyclos Info-Feuerwerk 2011):
Dr. Ina-Maria Becker
Telefon +49 541 77080-19
ina.becker(at)cyclos.de
Obfrau des Arbeitsausschusses Volumen und Gewichte im Normungsprozess " Erstellung von Regeln zur Genauigkeit der Ermittlung und Angabe in Verkehr gebrachter Verpackungsmassen"
Silvia Tholen
Telefon +49 541 77080-21
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