Zertifizierung nach Verpackungsverordnung

 

Wir haben als Prüfinstitution für Duale Systeme den Prüfungsstandard für die Verwertungsanlagen von Kunststoffverpackungen mit entwickelt. Weiterhin haben wir die Anforderungs- und Bewertungskataloge für die Zertifizierung von Kunststoffverwertungsanlagen für den bvse und für PETCYCLE entwickelt. Aktuell erarbeiten wir im Rahmen des Projekts EUCertPlast einen Prüfungsstandard für die Umsetzung der Europäischen Norm EN 15343.

 

Grundlagen für die Zertifizierung von Anlagen nach deutscher Verpackungsverordnung für Kunststoffe und PPK

 

Die deutsche Verpackungsverordnung hat zum Ziel, eingesammelte und ggf. sortierte Verpackungen einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Um die Vorgaben der VerpackV zu gewährleisten sieht die Vollzugsrichtlinie der deutschen Bundesländer, die Richtlinie über die „Anforderungen an Mengenstromnachweise und deren Prüfung durch Sachverständige" gemäß Anhang 1 zu § 6 VerpackV, für die Empfänger von Kunststoffverpackungen und/oder PPK eine Stellungnahme (Selbstentsorger gem. § 6 Abs. 1 VerpackV) bzw. ein Zertifikat (Systeme gem. § 6 Abs. 3 VerpackV) eines unabhängigen Sachverständigen vor. Diese bestätigen die Eignung der Anlage zur Verwertung des spezifischen Materials. Das Dokument darf nicht älter als 24 Monate sein.

In einem Bericht werden anschließend die Ergebnisse dargestellt und das Gutachten dem Auftraggeber zeitnah zugestellt. Selbstverständlich unterliegt das Prüfungsverfahren der im Geschäftsverkehr üblichen Vertraulichkeit.

Wir zertifizieren für Sie Anlagen gemäß der geltenden Verpackungsverordnung.

 

Ihre Ansprechpartner:

 

Mechthild Ahaus
Telefon +49 541 77080-14
mechthild.ahaus(at)cyclos.de

Sandra Beckamp
Telefon +49 541 77080-22
sandra.beckamp(at)cyclos.de

Thomas Döpelheuer
Telefon +49 541 77080-27
thomas.doepelheuer(at)cyclos.de

Letzte Änderung am 14.03.2011

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